Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von mpol solutions erfolgen ausschliesslich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit
widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir
sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von mpol solutions in Preislisten und Inseraten sind freibleibend
und unverbindlich. Bestellungen sind für mpol solutions erst nach schriftlicher
Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch erstellt.
Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse,
Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen
keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so
sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung
genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung
fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten,
inkl. 7.6 % MwSt und Swico-Recycling-Gebühren.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe
bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch mpol solutions steht unter
dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von mpol solutions
durch Zulieferanten und Hersteller.
§ 5 Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten
Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt,
die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann mpol solutions die Erfüllung des
Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
mpol solutions ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal
25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen
Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei
Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt
der mpol solutions und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen
betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung
sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald
die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden
ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich
wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer
über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten
durch mpol solutions hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden
Bestimmungen beträgt bei Neugeräten 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs-
oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf
zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe
Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie
das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche
Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte
aus.
Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen mpol solutions stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 9 Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte
Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie
der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an mpol solutions zur
Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer
zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten
treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung
beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der
beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung
der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen
befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen
verloren gehen können.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum von mpol solutions.
§ 11 Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme
oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die
Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers
per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen
können. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von
dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während
der Dauer des Verzuges ist mpol solutions auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz
auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug
gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft
nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet
sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung,
Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen
sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder
nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit
der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und
aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der
Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§ 13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird
diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch
überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung
überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen
ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages
des Herstellers.
§ 14 Datenschutz
mpol solutions ist berechtigt, die bezüglich
der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten
über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten
stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 15 Gerichtsstand
Zürich ist ausschliesslich Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.